Steuerliche Vorteile bei Anschaffung von Diensträdern

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Von Dienstwagen zu Diensträdern: Welche Vorteile die Nutzung von Fahrrädern für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bietet – eine Übersicht.

Rechtliche Grundlagen für die Nutzung von Diensträdern

Das Firmenrad als Benefit: Ein Unternehmen bietet seinen Mitarbeitern ein Fahrrad oder E-Bike als zusätzlichen Benefit an, das auch privat genutzt werden darf.

Die Corona-Krise hat die Bedeutung von Mobilität und Flexibilität im Arbeitsalltag verstärkt. Viele Unternehmen setzen daher vermehrt auf Diensträder als Alternative zum Dienstwagen. Neben dem ökologischen Aspekt bietet das Dienstrad auch gesundheitliche Vorteile und kann die Motivation der Mitarbeiter steigern. Arbeitgeber können durch die Bereitstellung von Diensträdern zudem Kosten einsparen und sich als attraktiver Arbeitgeber präsentieren. Allerdings sollten auch hier klare Regelungen zur Nutzung, Wartung und Versicherung der Diensträder getroffen werden. Zudem ist die steuerliche Behandlung von Diensträdern noch nicht vollständig geklärt, weshalb hier eine individuelle Beratung empfehlenswert ist.

Gesundheitsförderung dank Dienstrad-Nutzung

Mit einem Dienstrad können Arbeitnehmer umweltfreundlich zur Arbeit pendeln und ihre Gesundheit durch regelmäßige Bewegung fördern. Gleichzeitig kann es finanziell attraktiver sein als ein eigenes Fahrrad. Arbeitgeber können davon profitieren, indem sie die Attraktivität ihres Unternehmens als Arbeitgeber steigern und die Mitarbeitergesundheit und -motivation verbessern.

Versteuerung nach der 1-Prozent-Regelung

Dienstwagen und Dienstfahrräder sind steuerlich gleichgestellt. Arbeitnehmer können ein E-Bike nicht nur für den Arbeitsweg, sondern auch für private Zwecke nutzen. Im Gegensatz zum Firmenwagen muss die Anfahrt zur Arbeit mit dem Dienstrad nicht versteuert werden, aber die private Nutzung stellt einen geldwerten Vorteil dar, der monatlich zu versteuern ist.

Gehaltsumwandlung: Wie funktioniert es?

Die Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers bei einem Dienstrad erfolgt durch eine Gehaltsumwandlung. Dadurch ändert sich die Berechnungsgrundlage für Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Arbeitnehmer zahlen dadurch weniger Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Auch der Arbeitgeber profitiert, da er weniger für verschiedene Versicherungen zahlen muss.

Wer täglich zur Arbeit pendelt, kann die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer in der Steuererklärung angeben. Wenn der Arbeitgeber ein Dienstrad kostenlos zur Verfügung stellt, müssen keine Steuern oder Abgaben gezahlt werden. Die Leasing- und Versicherungsraten übernimmt meist der Arbeitgeber als Betriebsausgaben.

Trekkingräder als Dienstfahrräder

Als Dienstrad können Fahrräder und E-Bikes aller Art angeboten werden, einschließlich Rennräder, Mountainbikes, Lastenräder und Pedelecs, die bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h elektrische Unterstützung bieten. Auch Leasing- und Finanzdienstleister können diese als Leasing- oder Mietkaufangebot anbieten.

S-Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h werden wie Elektro-Dienstwagen behandelt und gelten steuerlich als Kraftfahrzeuge. Bei Fahrten zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte muss ein geldwerter Vorteil in Höhe von 0,03 Prozent des Kaufpreises pro Kilometer versteuert werden. Die Nutzung eines S-Pedelecs erfordert einen Führerschein, Versicherungsschein und Helm.

Fahrradhändler bieten Leasing an

JobRad, LeaseRad, BusinessBike und Eurorad gehören zu den bekanntesten Anbietern von Diensträdern im Leasing. Es gibt jedoch auch regionale Anbieter, die Diensträder anbieten.

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