Klare Trennung zwischen Versicherung und Beratung muss weiterhin gelten

0

Auf der 96. JuMiKo haben BRAK und die regionalen Rechtsanwaltskammern den bayerischen Änderungsansatz zum RDG als unzureichend zurückgewiesen. Sie verdeutlichen, dass Rechtsschutzversicherer als gewinngetriebene Akteure nicht frei von Eigeninteressen agieren und daher Mandanten nicht bedingungslos vertreten können. Die bestehenden berufsrechtlichen Vorschriften gewährleisten Unabhängigkeit, Transparenz und Mandantenschutz. Die Kammern fordern Bund und Länder eindringlich auf, den bestehenden Rechtsrahmen beizubehalten, um Verbraucher langfristig zu schützen. Sie verlangen eine klare Haltung aller Justizminister.

Verbraucherinteressen im Blick: BRAK lehnt Bayerns RDG-Änderungsvorschlag strikt ab

Auf der 96. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister bekräftigen die Bundesrechtsanwaltskammer und die Präsidentinnen sowie Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern die Notwendigkeit, das bestehende Rechtsdienstleistungsgesetz zu erhalten. Gestützt auf ein breites Meinungsbild aus allen Bundesländern kritisiert die BRAK den bayerischen Vorschlag, der die sachgerechte und unabhängige anwaltliche Beratung beeinträchtigen könnte. Mit Nachdruck fordern sie eine Ablehnung dieses Vorhabens, um Verbraucherschutz, Transparenz und berufsrechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Sie mahnen entschlossene Ablehnung an.

Mandanten bleiben auf Deckungszusage warten, kämpfen gegen verwobene Versichererkreise

Mit Blick auf Kostensenkung und Gewinnsteigerung setzen Rechtsschutzversicherer als Berater oft wirtschaftliche Prioritäten und nehmen Interessenkonflikte in Kauf. Mandantinnen und Mandanten werden nicht immer umfassend informiert, was die Intransparenz verstärkt. Versprochene Deckungszusagen müssen häufig durch wiederholte Interventionen bestätigt werden. Diese Vorgehensweise erzeugt Misstrauen und erhöht den administrativen Aufwand, während die Effektivität des Rechtsschutzes leidet und unterstreicht die Notwendigkeit effektiver, transparenter, berufsrechtlich geankerter Schutzmechanismen.

Kostenerstattungen trotz Anwalt oft erst nach wiederholten Interventionen zugesichert

Die Gestattung juristischer Beratung durch Rechtsschutzversicherer selbst bedeutet, dass Mandantenrechte hinter rentabilitätsorientierten Motiven zurücktreten könnten. Bei einem Konflikt würden Versicherer berechtigte Anfragen ohne echte Prüfung verweigern. Eine beauftragte Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt hingegen prüft Forderungen objektiv und handelt unabhängig von wirtschaftlichem Druck. Dieser Mandantenschutz gewährleistet eine sachgerechte, zielorientierte Rechtsverfolgung. So bleibt der Zugang zu kosteneffizientem Rechtsschutz gesichert und jederzeit einfach nutzbar.

Durch RDG vorgegebene Pflichten sichern Mandantenschutz und Beratungsqualität ab

Anwältinnen und Anwälte müssen laut Rechtsdienstleistungsgesetz umfassende berufsrechtliche Vorgaben erfüllen, die absolute Unabhängigkeit sicherstellen, die Schweigepflicht wahren und Interessenkonflikte kategorisch ausschließen. Diese gesetzlichen Bestimmungen garantieren eine transparente, hochwertige Rechtsberatung, die ausschließlich dem Mandanteninteresse verpflichtet ist. Mandantinnen und Mandanten profitieren von einem klar geregelten Berufsstand. Im Gegensatz dazu fehlt Rechtsschutzversicherern als profitorientierten Akteuren eine vergleichbare berufsrechtliche Bindung, weshalb dort wirtschaftliche Erwägungen überwiegen können.

Wessels mahnt dringend Transparenz bei Versichererberatungen statt Pilotprojekten an

Der Bayerische Gesetzentwurf zur erweiterten Versicherungsberatung wird von Dr. Ulrich Wessels, Präsident der BRAK, als Geschenk an Rechtsschutzversicherer auf Kosten der Mandantinnen und Mandanten bewertet. Wessels weist darauf hin, dass die postulierte organisatorische Trennung innerhalb von Versicherungsunternehmen nur Scheinunabhängigkeit schaffe und Interessenkonflikte nicht ausschließe. Er ruft die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern dazu auf, diesem Vorstoß eine klare Absage zu erteilen und die freie Rechtsberatung zu schützen.

Verbraucher erhalten durch BRAK-geförderte RDG-Beratung klare, verlässliche, niedrigschwellige Rechtsunterstützung

Durch die konsequente Sicherung des Rechtsdienstleistungsgesetzes stellt die Bundesrechtsanwaltskammer die Unabhängigkeit der Rechtsberatung auf stabile Füße. Mandantinnen und Mandanten erhalten professionelle, nachvollziehbare und berufsrechtlich abgesicherte Unterstützung, die den Verbraucherschutz stärkt. Die gesetzlichen Vorgaben verhindern Interessenkonflikte, gewährleisten die Neutralität der anwaltlichen Tätigkeit und öffnen einen barrierearmen Zugang zu juristischer Expertise. Diese Initiative festigt nachhaltig das Vertrauen in das Rechtssystem und trägt zu einer fairen Mandantenvertretung bei.

Lassen Sie eine Antwort hier