Der vorliegende Gesetzentwurf des Bundes sorgt für eine schnelle Integration verschuldensunabhängiger Gefährdungshaftung in das Rechtssystem für E-Scooter und selbstbalancierende Fahrzeuge. Fahrerinnen und Fahrer gelten automatisch als schuldhaft, wodurch die Beweisführung für Geschädigte vereinfacht wird. Der Automobilclub KS e.V. bewertet die aktuellen Unfallzahlen, beschreibt die Abwägung zwischen Mobilitätsförderung und Sicherheit und unterstreicht, wie die Neuregelung das Vertrauen in urbane Sharing-Konzepte stärkt und den städtischen Verkehrsfluss deutlich verbessert und Akzeptanz fördert.
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2024 zeigt deutlichen Rekordhoch bei E-Scooter-Personenschäden in städtischen Regionen
Die im Jahr 2024 erfassten Polizeidaten zeigen 11 944 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden – ein Anstieg von 26,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dabei starben 27 Menschen, und 83,9 Prozent der Verletzten waren selbst Fahrerinnen und Fahrer. Die Unfallanalysen führen als Hauptursachen fehlerhafte Fahrbahn- und Radwegebenutzung, Alkoholeinfluss, zu hohe Geschwindigkeit und Vorfahrtsregelverstöße an. Die Statistik unterstreicht die Notwendigkeit integrativer Präventionsmaßnahmen sowie baulich-struktureller Verbesserungen im innerstädtischen Verkehr.
Kritik an dieser Ausnahmeregelung: Geschädigte bleiben in Haftungsnachweis-Pflicht zurück
Nach aktueller Definition zählen E-Scooter bis 20 km/h zur Kategorie Elektrokleinstfahrzeuge und sind aus der Gefährdungshaftung für Kraftfahrzeuge ausgenommen. In der Praxis bedeutet dies, dass Unfallgeschädigte beweisen müssen, dass das Fahrverhalten schuldhaft war, um Ersatzansprüche vor Gericht geltend zu machen. Im Jahr 2020 bündelten Versicherer nur 1.150 Drittschäden, während bis 2024 knapp 5.000 Fällen reguliert wurden. Experten argumentieren, dass diese Sonderstellung der Kleinstfahrzeuge revidiert werden sollte. Juristen fordern konkrete Vorschläge.
Gesetzesentwurf stärkt Sicherheit im urbanen Verkehr durch klare Haftungsregeln
Am 18. März vorgestellter Entwurf verlangt, dass alle Halter von E-Scootern und Segways eine Gefährdungshaftung eingehen, die ein Verschulden nicht voraussetzt. Zudem wird das Verschulden der Fahrerinnen und Fahrer als vermutet gilt, was die Beweispflicht umkehrt. Dadurch sollen Adressatinnen und Adressaten von Schadensfällen entlastet werden. Die geplante Neuregelung zielt auf eine beschleunigte Schadenregulierung, hohe Transparenz für Versicherer und mehr Vertrauen in elektrische Mikromobilität ab.
Neue Haftungsregeln fördern sicherheitsbewusste Nutzung von E-Scootern im Stadtverkehr
Die geänderte Haftpflichtgesetzgebung für E-Scooter unterstützt Verleiher bei der Feinjustierung ihrer Versicherungstarife, wodurch eine schnelle Regulierung von Schadensfällen ermöglicht wird. Fahrerinnen und Fahrer profitieren von transparenten Haftungsregelungen im Unfallfall, die gerichtlich geprüfte Abläufe beschleunigen. Eine harmonisierte Rechtsnorm fördert das Vertrauen in städtische Elektromobilitätsangebote, regt zu einem sicheren Fahrstil an und trägt wesentlich dazu bei, Gehwege frei von unkoordiniert abgestellten Scootern zu halten. Zusätzlich profitieren alle Beteiligten von deutlicher transparenter Haftungsdokumentation.
Der Entwurf sichert jetzt Haftungsfreiheit für langsame selbstbalancierende Kraftfahrzeuge
Die beibehaltene Haftungsbefreiung für motorisierte Krankenfahrstühle, Bau- und Landwirtschaftsmaschinen sowie andere langsam Fahrer Fahrzeuge strukturiert die Regulierung mehrstufig. Diese Sonderregelung grenzt die genannten Fahrzeugtypen klar von Elektrokleinstfahrzeugen wie E-Scootern und Segways ab, indem sie spezifische Haftungs- und Versicherungsanforderungen definiert. So entstehen maßgeschneiderte Konzepte, die technische Leistungsparameter und Einsatzumfelder berücksichtigen. Das Resultat ist ein dynamisches, rechtssicheres System, das flexible Mobilitätsformen integriert und eine verbesserte Verkehrssicherheit gewährleistet effizient verknüpft und nachhaltig optimiert.
Mit Inkrafttreten der verschuldensunabhängigen Haftungsregelung für E-Scooter-Halter und der Annahme eines Fahrverschuldens können Unfallgeschädigte Ihre Forderungen schneller durchsetzen. Der Wegfall der Schuldnachweispflicht strafft die Schadenbearbeitung und reduziert Verfahrenskosten. Sharing-Anbieter profitieren von kalkulierbaren, einheitlichen Versicherungsbedingungen. Fahrerinnen und Fahrer erhalten eine klare Rechtsgrundlage, die zu einem verantwortungsbewussteren Umgang mit den Kleinstfahrzeugen anregt. Insgesamt trägt das System zur Effizienzsteigerung im urbanen Verkehr und zu erhöhter Nutzerzufriedenheit bei und fördert Innovationspotenziale im Mikromobilitätssektor deutlich.

